Gastaufnahmevertrag
1.Der Gastaufnahmeantrag gilt als abgeschlossen, sobald das Pensionszimmer vom Gast gebucht und vom Gastgeber die Buchung
angenommen ist, das gilt auch bei telefonischer Reservierung.
2. Der Gastgeber ist verpflichtet, das gebuchte Pensionszimmer bis 18.00 Uhr Anreise zur Verfügung zu stellen.
Es sei denn, es ist anders vereinbart.
Anderenfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten
3. Der Gast verpflichtet sich, die vereinbarte Miete des Ferienobjektes für die Dauer des Vertrages spätestens am Abreisetag zu entrichten. Eine Überweisung im Voraus ist möglich.
4. Wird das Pensionszimmer nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet vom Netto-Gesamtpreis:
Stornierung bis zum 14. Tag vor Anreise: 30%
Stornierung zwischen dem 14. und dem 2. Tag der Anreise: 80%
kurzfristige Stornierung bzw. Nichtanreise 100 %
(Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung)
5. Kann der Gastgeber, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vermieten, enstehen dem Gast geringere Stornokosten.
6. Die Mietdauer beginnt am Anreisetag ab 14.30 Uhr und endet am Abreisetag
um 10.30 Uhr. Verabredete Abweichungen möglich.
7. Der Gast ist für die Dauer seines Aufenthaltes für das Pensionszimmer und
die Einrichtung / Ausstattung verantwortlich und erklärt sich einverstanden, durch sich verursachte Schäden zu ersetzen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Bitte beachten Sie die Bedingungen ihrer Haftpflichversicherung.
8. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cuxhaven